Das Technische Hilfswerk (THW) wird immer wieder bei Stürmen (wie beispielsweise 1999 beim Sturm Lothar) alarmiert.
Dann sperrt das THW Straßen ab, fällt Bäume und beseitigt Verkehrshindernisse. Natürlich muss auch das Absichern von
Einsatzstellen und das Arbeiten mit der Motorsäge immer wieder möglichst realitätsnah geübt werden.
So rückte das THW-Ludwigsburg am 25. Februar mit insgesamt zwölf Helfern aus, um zwei große Bäume zu fällen. Dazu wurde
Absperrmaterial, wie Pylonen, Schilder und Blitzleuchten, drei Motorsägen und weiteres Material benötigt. Mit einem
Steiger, dem Gerätekraftwagen I, dem Mannschaftstransportwagen und dem LKW Kipper machten sich die ehrenamtlichen
Helfer um 8.00 Uhr auf den Weg.
Die erste Einsatzstelle war in Ludwigsburg/Oßweil. Hier wurde zuerst eine Straße einseitig gesperrt und die Einsatzstelle
abgesichert, da die rund 15 Meter hohe Tanne direkt an einer Straßenkreuzung stand. Außerdem war noch ein Stromkabel der
Straßenbeleuchtung nur einen halben Meter vom Baum entfernt, weshalb er nur in mehreren Teilen mit einem Steiger gefällt
werden konnte. Mit Hilfe des Steigers vom THW-Leonberg blieb von der Tanne und zwei kleineren Bäumen nur noch ein Haufen
Äste und Zweige übrig, der von den THW-Helfern auf den Kipper aufgeladen und abtransportiert wurde. Somit konnte gegen
11.00 Uhr die Straße auch wieder komplett freigegeben werden.
Nach einer Essenspause fuhren alle vier Fahrzeuge nach Kornwestheim, wo eine Zeder gefällt werden sollte. Sie stand
direkt an der Grundstücksgrenze, weshalb die schmale Sackgasse komplett gesperrt wurde. Auch hier kam der Steiger zum
Einsatz, um den Baumstamm von Ästen und Zweigen zu befreien und die Baumkrone in mehreren Teilen abzusägen. Dann wurde
der Steiger wieder abgebaut und der verbliebene Stamm konnte gefällt werden. Nach einem kurzen Knacken gab der
Baumstamm schließlich nach und fiel punktgenau in eine Lücke im Gartenzaum, die zuvor geschaffen worden war. Nach nur
vier Stunden war alles auf den Kipper geladen und die Straße wurde wieder für den Verkehr freigegeben.
Beim Fällen von Bäumen sind gleich mehrere Vorschriften zu beachten. Es gibt sowohl zeitliche Einschränkungen als auch
Einschränkungen aufgrund eines Schutzstatus. So dürfen aus Umweltschutzgründen Bäume nur zwischen dem 1. Oktober und dem
28. Februar gefällt werden. Ausnahmen können in der Regel nur gemacht werden, wenn der Baum eine Gefahr für Fußgänger
oder Autofahrer darstellt. Auf jeden Fall sollte man bei der unteren Naturschutzbehörde nachfragen, ob es Einwände gegen
die Fällung gibt. Wenn außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorliegt, dann fällt
das THW Bäume zu Übungszwecken, wie in diesem Fall.
(01.03.2006)
zurück